ERP Förderungen
Bekanntlich ist aller Anfang schwer und gerade im Bereich Digitalisierung & Automatisierung mangelt es KMU und Start-ups nicht sosehr am Willen, sondern viel öfter an den nötigen finanziellen Mitteln. Hier lohnt es sich staatliche Angebote wahrzunehmen: Bund & Länder bieten verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten, die den Schritt in eine digitale Zukunft erleichtern.
In Deutschland gibt es grundsätzlich 3 Finanzierungsarten:
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderfähigkeit?
Auf den ersten Blick erscheint das Angebot der verschiedenen Förderprogramme sehr vielfältig, doch bei genauerer Betrachtung stellt man schnell fest, dass in den meisten Fällen dieselben Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.
In den meisten Fällen sind KMU förderberechtigt. Aber welche Unternehmen fallen eigentlich unter diesen Begriff?
Die meisten Förderprogramme sind auf sogenannte KMU, also kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet. Hierzu zählen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten. Die genaue Bemessung der Förderquote ergibt sich dabei zumeist je nach Unternehmensgröße, anhand der von der EU empfohlenen Schwellenwerte:
Die De-minimis-Verordnung der EU – das gilt es für die meisten Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften & Beteiligungen zu beachten:
Die De-minimis-Verordnung der EU besagt, dass Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren bis zu einer Höhe von 200.000 Euro an staatlichen Beihilfen erhalten können, ohne dass diese als unzulässige staatliche Beihilfen gelten. KMU sollten darauf achten, dass sie bei der Beantragung von staatlichen Beihilfen diese Höchstgrenze nicht überschreiten, um mögliche Sanktionen durch die EU-Kommission zu vermeiden.
1. Bundesweite, nichtrückzahlbare Zuschüsse
Hierbei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Grundsätzlich können Unternehmen je nach Programm einen Zuschuss von 30-80 % für ihre Projekte erhalten. Dabei ist jedes Programm jedoch auf einen Höchstbetrag begrenzt. Außerdem ist in jedem Fall ein Eigenbeitrag zu leisten.
Go Digital
Wer wird gefördert?
KMUs:
- mit weniger als 100 Mitarbeitern,
- mit Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro im Jahr vor Vertragsabschluss
- mit Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.
- mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Handwerksbetriebe, die Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen
Was wird gefördert?
Das Programm ist in 5 förderfähige Module gegliedert:
Modul 1: Digitale Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens
- Beratungs- und Umsetzungsleistungen z.B. in den Bereichen Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Bedingt durch COVID-19 zählt auch die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen dazu
Modul 2: Digitale Markterschließung
- Entwicklung unternehmensspezifischer Online-Marketing Strategien
- Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie beispielsweise Warenbestellungen und Zahlungsverfahren
- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
Modul 3: IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
Modul 4: Datenkompetenz
- Erfassen und Erzeugen von Daten
- Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung
- Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
- Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
- Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder
Modul 5: Digitalisierungsstrategie
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben
Wie wird gefördert?
- Beratungsleistungen: bis zu 50 % bei maximalem Beratertagesatz von 1.100 €
- Förderumfang max. 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten
- Die maximal möglichen 30 Beratertage können auf ein oder mehrere Module verteilt werden
Einschränkungen
- Beschränkung auf autorisierte Beratungsunternehmen
- Hauptmodul mit mind. 51 % des Förderschwerpunktes muss gewählt werden
BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows
Wer wird gefördert?
- KMU bis 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. €
- Startups / Jungunternehmen, Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
Jung- und Bestandsunternehmen:
- Allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Darin inbegriffen sind unterstützende Leistungen bei Vorhaben im Zuge der digitalen Transformation z.B. für die technische Beratung zur Einführung eines neuen Software-Systems.
Unternehmen in Schwierigkeiten:
- Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Wie wird gefördert?
- Förderquote von 50 bis 80 % je nach Bundesland
- Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 €. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort des Beratungsleisters.
- In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 80 % der förderfähigen Kosten, sprich maximal 2.800 € Zuschuss.
- In den alten Bundesländern beträgt die Förderquote 50 %, also 1.750 €.
Bitte beachten:
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 eingereichten Zuschussanträge.Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis zum 31.12.2026) kann jedes förderfähige Unternehmen eine Förderung für maximal fünf Einzelberatungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr, erhalten. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis für Ihre Förderanträge ab Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden kann.
Go Inno
Wer wird gefördert?
KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern und weniger als 20 Millionen € Umsatz im Jahr.Was wird gefördert?
Innovationsberatung in Form von 2 Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
- Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
- Voraussichtlicher Kapazitätbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
- Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
- Abschätzung der Erfolgsaussichten.
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
- Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
- Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
- Kreativworkshop
- Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 20.000 € bei einer Förderquote von 50 %
- Nur Leistungen die von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht wurden werden gefördert
- Gefördert werden Beratungsleistungen in drei Leistungsstufen:
- 1. Potenzialanalyse für maximal 8+2 Beratertage à maximal 5.500 €
- 2. Realisierungskonzept für maximal 20+5 Beratertage à maximal 13.750 €
- 3. Für einen Beratertag sind maximal 1.100 € zu 50 % förderfähig
2. Nichtrückzahlbare Zuschüsse der Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg–Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Baden-Württemberg
Innovationsgutschein Hightech Digital
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme
- Wenn geplantes Vorhaben mit einem Start-up als Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Dienstleister umgesetzt wird, sind auch Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme antragsberechtigt
Was wird gefördert?
- Lösungen für digitale Transformation von Geschäftsmodellen
- Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
- Vernetzte Systeme und Prozesse
- Internet der Dinge
- Smart Services
- Hochflexible Automatisierung
- Big-Data Projekte
- Simulationsmodelle
- Virtual und Augmented Reality
- Embedded Systems
Wie wird gefördert?
- Bis zu 20.000 € wobei max. 50 % der Ausgaben gedeckt werden
- Zum Erhalt der Höchstfördersumme ist ein Nachweis von mind. 40.000 € (netto) an förderfähigen Ausgaben vorzubringen
- Bewilligungszeitraum beträgt 10 Monate
Anmerkung
Kombinierbar mit dem Innovationsgutschein A
Innovationskredit 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Größere Mittelständler (bis 500 Mio. € Jahresumsatz)
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Innovative Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen
- Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells
- Kosten von Digitalisierungsvorhaben
- Unabhängig von konkretem Projekt können auch innovative Unternehmen mit Kapitalbedarf ein Darlehen erhalten
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
- Kredithöhe: 10.000 € bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
- Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
- Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
- 3,0 % des Kreditbetrags in den Schwerpunkten innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben
- 4,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt innovative Geschäftsmodelle
- 0,0 % im Schwerpunkt innovative unternehmen
Anmerkung
Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus.
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigte
- Ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie öffentliche Stellen zu 25 % oder mehr beteiligt sind
Was wird gefördert?
- Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
- Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
- Kredithöhe: 5.000 € bis 100.000 €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
- Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Anmerkung
Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus.
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen €
Was wird gefördert?
- Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
- Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
- Zuschuss richtet sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 15.000 € beträgt die Förderung 30 %, maximal jedoch 3.000 €
Anmerkung
Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus.
Bayern
Digitalbonus
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
- Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neustem Stand erhöht wird
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements
- Leistungen externer Anbieter einschließlich der Umsetzung notwendiger Hard- und Software
Digitalbonus Standard
- Optimierung von Unternehmensprozessen z.B. durch ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssysteme etc.
Digitalbonus Plus
- Innovationsgehalt ist maßgebliche Voraussetzung z.B. neues andersartiges Geschäftsmodell, Bedienung neuer Märkte, mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland betreten
Wie wird gefördert?
Digitalbonus Standard:
- Zuschuss bis zu 10.000 €
- Fördersatz beträgt bis zu 50 %
Digitalbonus Plus
- Bis zu 50.000 €
- Fördersatz beträgt bis zu 50 %
Anmerkung
- Die Kombination zwischen Standard und Plus ist nicht möglich
- Der Digitalkredit ist mit dem Digitalbonus Standard und Plus kombinierbar
Innovationskredit 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
- Neu gegründete Unternehmen
Was wird gefördert?
- Innovative Vorhaben bzw. die Beschleunigung von Digitalisierung im Unternehmen
- Digitalisierungsvorhaben
- Integration von CRM-Systemen an Manufacturing Execution System (MES)
- Vollumfängliche Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme
- Integration mobiler Betriebsgeräte in der Produktionssteuerung
- Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
Wie wird gefördert?
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Mindestdarlehensbetrag: 25.000 €
- Höchstbetrag: 7,5 Mio. €
- Laufzeit: 3 bis 10 Jahre
Anmerkung
Wird über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern beantragt
Berlin
Transfer Bonus „Standardvariante Digitalisierung“
Wer wird gefördert?
- Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
- Unternehmen der sozialen Ökonomie
Was wird gefördert?
- Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer
Einstiegsvariante
- Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
Standardvariante
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben
- Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
Standardvariante Digitalisierung
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender)
- Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten
- Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.
Wie wird gefördert?
Einstiegsvariante
- 100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 €
- Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über „Pro FIT“ (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm
Standardvariante
- 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 €
- Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden
Standardvariante
- 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 €
- Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.
Brandenburg
In Brandenburg stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
Bremen
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
- Themen der Digitalisierung, wie Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen)
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
- Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
- Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 50 % der externen Kosten
- Max. 5.000 € pro Projekt
- Förderfähige Kosten sind hierbei die Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung und Einführung von Strategien und Prototypen Arbeiten bis zu Prototypen, Muster, Strategie
- Kombination mehrerer Dienstleister im Projekt möglich
Hamburg
Hamburg Digital
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Modul I Hamburg Digital Check
- Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesproramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben
- Modul II Hamburg Digital Invest
- Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte
- Umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind
Wie wird gefördert?
- „Modul I – Hamburg Digital Check“ bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 5.000 €
- „Modul II – Hamburg Digital Invest“ bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 17.000 €
- Die förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens 3.000 € netto betragen
Hessen
Distr@l-Förderprogramm Digitalisierung stärken – Transfer Leben
Wer wird gefördert?
- KMU
- Partnerschaftlich eingebundene Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Transfergesellschaften
Was wird gefördert?
Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien
- Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten im Digitalisierungsbezug.
- Strukturierung und Verbesserung von Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben.
Förderlinie 2
- Modul A: Digitale Produktinnovation
- Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen.
- Umsetzung einer digitalen Anwendung — Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
- Modul B: Digitale Prozessinnovation
- Geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen.
- Wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Modul C: Digitale Pioniere
- Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere.
- Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden.
- Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.
Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
- Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen.
Förderlinie 4
- Modul A: Validierung / Spin-off
- Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
- Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen — gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
- Modul B: Wachstum
- Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial
Wie wird gefördert?
Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien
- Laufzeit 3 bis 12 Monate mit einem maximalen Beitrag von 100.000 € und einer Zuschussquote von maximal 50 %
Förderlinie 2
- Modul A: Digitale Produktinnovation
- Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 500.000 € und einer Zuschussquote von maximal 50 % für KMU und maximal 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Modul B: Digitale Prozessinnovation
- Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 500.000 € und einer Zuschussquote von maximal 50 % für KMU und maximal 100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Modul C: Digitale Pioniere
- Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 200.000 € und einer Zuschussquote von maximal 100 %
Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
- Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 1.000.000 € und einer Zuschussquote von maximal 100 %
Förderlinie 4
- Modul A: Validierung / Spin-off
- Laufzeit 12 bis 24 Monate mit einem maximalen Beitrag von 1.000.000 € und einer Zuschussquote von maximal 100 %
- Modul B: Wachstum
- Laufzeit 12 bis 24 Monate mit einem maximalen Beitrag von 160.000 € und einer Zuschussquote im ersten Jahr von maximal 100 % und im zweiten Jahr von maximal 60 %
Mecklenburg–Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
Niedersachsen
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Wer wird gefördert?
- KMU und Handwerksunternehmen
Was wird gefördert?
- Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
Wie wird gefördert?
- Förderhöhe beträgt maximal 35 % der förderfähigen Ausgaben
- In der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 €
Anmerkung
Die gleichzeitige Nutzung von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen ist ausgeschlossen.
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation
Wer wird gefördert?
- KMU
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Digitale Produktion und Verfahren, wie die Integration/Einbindung digitaler Kundenschnittstellen, vollumfänglicher Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktionssystemen sowie Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
- Digitale Produkte
- Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
- Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
- Entwicklung von digitalen Standards und Normen
- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
- Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
- CRM- und ERP-Systeme sind förderfähig
Wie wird gefördert?
- Bei Überschreitung von 10 Mio. € ist die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für NRW darzulegen
- Ratendarlehen: 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr oder 5, 7 und 10 Jahren mit optionalem Tilgungsfreijahr
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
Saarland
Im Saarland stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
Sachsen
In Sachsen stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
Sachsen-Anhalt
IB-Digitalisierungsdarlehen
Wer wird gefördert?
- KMUs
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Personalkosten
- Projektausgaben
- Fremdleistungen
Wie wird gefördert?
- Zinsverbilligtes Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs
- Min. 10.000 €, max. 1,5 Mio. €
- Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
- Deckt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
- Fester Zinssatz: 0,95 %
Anmerkung
- Es ist ein tragfähiges Konzept vorzulegen
- Bestehende Verbindlichkeiten können nicht abgelöst werden
- Keine Vorfinanzierung erstattungspflichtiger MwSt.
- Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt werden
Schleswig-Holstein
Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF)
Wer wird gefördert?
- KMUs
Was wird gefördert?
Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung sowie Miete, Leasing oder Nutzungsentgelte für Hardware, Software, Software as a Service und Schnittstellen
- Kosten für Dienstleistungen, wie Auftragsforschung und Innovationsberatungsdienste
- Personalkosten (pauschal 20 % der förderfähigen Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Dienstleistungen)
Modul 2 und 3 – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal im Zusammenhang des Projektes
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Kosten für Auftragsforschung, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
- Betriebskosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
Wie wird gefördert?
- Mindestprojektvolumen von 60.000 €
- Förderquote für Projekte mit dem Schwerpunkt Prozess- und Organisationsinnovation: 50 %
- Förderquote für Projekte mit dem Schwerpunkt Entwicklungsvorhaben: 35 bis 45 %
- Förderquote für Projekte mit komplexen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: 45 bis 70 %
Anmerkung
Das Vorhaben muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, bspw. in Form von verbesserter Ressourceneffizienz sowie eine wirtschaftliche Verbesserung des Unternehmens nach Projektende gewährleisten, bspw. durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze
Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Wer wird gefördert?
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Hollstein
Was wird gefördert?
Modul Beratung
- Vorhaben, die darauf abzielen, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
- Verbesserung der IT-Sicherheit
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle
- Digitalisierung von Prozessen
- Digitalisierung von Produkten und Verfahren
Modul Umsetzung
- Vorhaben, die darauf abzielen, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren sowie die dazu notwendigen Qualifizierungen für Mitarbeitende
- Hardware, z.B. Server, PCs, Speicher- und Periheriegeräte
- Software, z.B. BI-Tools, CRM, DMS, ECM, ERP
- Einmaliger Erwerb einer Nutzungslizenz für eine maximale Dauer von bis zu 36 Monaten
- „Software as a Service“ (SaaS) Kosten für zwölf volle Kalerndermonate
- Miete von Cloud-Speicher-Lösungen für bis zu sechs volle Kalendermonate
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software
- Installation von Hardware
- Installation und Anpassung von Software
- Datenmigration
- Monatliche Kosten für Hosting und Service
- Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit
- Qualifizierungsmaßnahmen, wie Schulungen der eigenen Mitarbeitenden
Wie wird gefördert?
Modul Beratung
- Lizenzierte Beratung über eine go-digital-Beratung des Bundes
- Kalkulierte Beraterkosten betragen mindestens 2.500 €
- Zuwendungsfähige Ausgaben betragen maximal 20.000 €
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss für maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein
Modul Umsetzung
- Umsetzung erfolgt auf der Grundlage eines vorab erstellten Beratungsberichts aus dem Modul Bratung oder der go-digital-Beratung
- Kalkulierte Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 €
- Zuwendungsfähige Ausgaben von maximal 200.000 €
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein
Thüringen
Digitalbonus
Wer wird gefördert?
- KMUs
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Digitalisierung von Betriebsprozessen
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistern
- Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
Wie wird gefördert?
- Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 €
- Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 € nicht übersteigen
- Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE
Wer wird gefördert?
- KMUs
- Große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
Was wird gefördert?
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Wie wird gefördert?
- Die konkreten Förderhöhen richten sich dabei individuell nach dem jeweiligen Antragsteller und dem konkreten Fördervorhaben
- Personalausgaben und Restkosten in Höhe von 40 % der Personalausgaben bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Externe Dienstleistungsaufträge im Rahmen des Innovationsgutscheins
3. Zinsverbilligte Darlehen
290
Der KfW-Kredit für Wachstum
360
Die ERP Mezzanine für Innovation
365-366
ERP-Förderkredit der KMU
375-376
KfW-Förderkredit großer Mittelstand
380
Der ERP-Digitalisierungs- & Innovationskredit
Der KfW-Kredit für Wachstum
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische Unternehmen, die
- sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Gruppenumsatz von max. 2 Milliarden € besitzen
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland;
- Vorhaben ausländischer Unternehmen in Deutschland
Was wird gefördert?
- Ausgaben bzw. Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte oder Kundengruppen
- Innovationsausgaben, d.h. alle Investitionen für Entwicklung/Einführung von Produkt- & Prozessinnovationen
- Ausgaben für deutliche Intensivierung der Unternehmensdigitalisierung
- Projekte & Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur & Nutzung digitaler Anwendungen & Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen bezüglich digitalen Anwendungen
- Digitalisierungsvorhaben
Wie wird gefördert?
- KfW-Beteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen genau wie jede andere Bank
- KfW-Risikoanteil von 7,5 Mio. – 100 Mio. €
- Finanzierung erfolgt direkt als Konsortialpartner/ indirekt durch Risikounterbeteiligung
- Bis 70% der Vorhabensfinanzierung
- KfW darf nicht größten Risikoträger darstellen
- Teilnehmende Banken können gegebenenfalls von KfW bilateral refinanziert werden
- Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel max. 100 Mio. €.
Bitte beachten
Nicht kombinierbar mit ERP-Mezzanine & ERP Digitalisierungkredit.Die ERP Mezzanine für Innovation
Wer wird gefördert?
- Private Unternehmen und Freiberufler mit min. 2 Jahren Geschäftstätigkeit mit
- Sitz in Deutschland
- Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- max. 500 Mio. € Gruppenumsatz
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen
- Innovationsausgaben, d.h. alle Investitionen für Entwicklung & Einführung von Produkt- & Prozessinnovationen
- Ausgaben für deutliche Intensivierung der Unternehmensdigitalisierung
- Maßnahmen zur Erneuerung/Verbesserung der IT-Struktur & Nutzung digitaler Anwendungen
- Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen bezüglich digitalen Anwendungen
Wie wird gefördert?
Kreditaufbau
Finanzierung besteht aus 2 Tranchen:
- Klassischer Kredit (Fremdkapital)
- Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter (Nachrangkapital)
Anteile der Tranchen:
Umsatz | Finanzierungspaket | Besonderheit | |
| 60 % Nachrangkapital 40 % Fremdkapital | hoher Anteil von Nachrangkapital | |
über 50 Mio. € | 50 % Nachrangkapital 50 % Fremdkapital |
Vorteile des Nachrangkapitals:
- Bank haftet nicht für 100% der Nachrangtranche, was Finanzierung erleichtert
- Keine Sicherheiten erforderlich
- Nachrangtranche verbessert Bilanzstruktur und Bonität des Unternehmens
- Sicherheiten bleiben frei für weitere Kredite
- Lange Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufjahre schonen Liquidität
- Kündigungsrechte der KfW eingeschränkt
Kredithöhe, Zinssätze & Laufzeit
- Fester Zinssatz für gesamte Laufzeit
- Zinssätze abhängig von wirtschaftlicher Situation und Qualität der Sicherheiten
- Laufzeit in der Regel 10 Jahre
- Keine Bereitstellungsprovision
- bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben, mindestens 25.000 Euro
- Bis zu 100% Ihrer förderfähigen Kosten
- 100 % Auszahlung nach Vorhabensfortschritt
Bitte beachten
Kombination mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Krediten und mit Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZuIG) nicht möglich.
ERP-Förderkredit der KMU
Wer wird gefördert?
- Förderung für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
- Einschließlich Einzelunternehmer/innen, Freiberufler/innen, Gründer/innen und Nachfolger/innen im Nebenerwerb
- Wenn Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen können, können sie den ERP-Förderkredit KMU (366) beantragen
- Größere mittelständische Unternehmen können den KfW-Förderkredit großer Mittelstand beantragen.
Was wird gefördert?
Alles was für unternehmerische Tätigkeit notwendig ist:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
- Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung
Wie wird gefördert?
Kredithöhe & Auszahlung
- Ohne Risikoübernahme (365): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 36 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision
- Mit Risikoübernahme (366): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 12 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision.
Zinssätze & Laufzeiten
- Individueller Zinssatz ermittelt durch Bank anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
- Informationen zu Zinssätzen und Laufzeiten in Konditionenübersicht
- Unternehmen bis 5 Jahre und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten besonders günstigen Zinssatz.
Bitte beachten
Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Fördermitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen) möglich.
KfW-Förderkredit großer Mittelstand
Wer wird gefördert?
- Große mittelständische Unternehmen mit
- mind. 250 Beschäftigten
- Jahresumsatz bis 500 Mio. €, inkl. Nachfolger/innen
Was wird gefördert?
Alles was für unternehmerische Tätigkeit notwendig ist:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
- Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung
Wie wird gefördert?
Kredithöhe & Auszahlung
- Ohne Risikoübernahme (375): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 36 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision
- Mit Risikoübernahme (376): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 12 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision.
Zinssätze & Laufzeiten
- Individueller Zinssatz ermittelt durch Bank anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
- Informationen zu Zinssätzen und Laufzeiten in Konditionenübersicht
Bitte beachten
Kombination mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Krediten und mit Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZuIG) nicht möglich.
Der ERP-Digitalisierungs- & Innovationskredit
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Was wird gefördert?
Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:
- Investitionen, Betriebsmittel und gesamtem Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Beispiele für Digitalisierungsvorhaben: Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, IT- und Datensicherheitskonzepte, digitale Plattformen und Vertriebskanäle, additive Fertigungsverfahren, Ausbau von Breitbandnetzen
Innovatives Vorhaben und Unternehmen:
- Innovatives Vorhaben umfasst Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
- Innovatives Unternehmen zeichnet sich durch überdurchschnittliches Wachstum, hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung oder bereits erhaltene Innovationsförderung aus
Wie wird gefördert?
Kredithöhe & Auszahlung
- Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Bis zu 100% förderfähiger Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100% Auszahlung des Kreditbetrags
Zinssätze & Laufzeiten
- Individueller Zinssatz ermittelt durch Bank anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
- Informationen zu Zinssätzen und Laufzeiten in Konditionenübersicht
- Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre
- Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten besonders günstigen Zinssatz
Bitte beachten
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt.